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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für alle ab dem 01.12.2018 abgeschlossenen Privat- und Businessverträge der Werner MARGREITER GmbH für „Fernseh-, Internet- und Telefondienstleistungen“ (re@dy2web: Kabel-TV)

Präambel:

Die Werner MARGREITER GmbH mit Sitz in 3224 Mitterbach / Erl., Hauptstraße 23, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes St. Pölten zu FN 91714z (im Folgenden mit „re@dy2web“ bezeichnet), unterhält ein Breitband- Kommunikationsnetzwerk zur Datenfernübertragung, über welches sie einerseits eine Kabelfernsehanlage zur Versorgung ihrer Kunden mit den Fernseh- und Hörfunkprogrammen ihres jeweiligen Programmpaketes (nachfolgend kurz mit „BasisTV“ bezeichnet) betreibt und andererseits als Dienstleister für Telefonie und Internet Service Provider unter den Titeln „Internet“, „Datenübertragung“ oder ähnlichen Titeln oder im Zusammenhang mit diesen Titeln Lieferungen und Dienstleistungen (nachfolgend auch kurz mit „Netzdienste“ bezeichnet) erbringt.

Abschnitt I)

Allgemeine Bestimmungen

1) Vertragsbestandteile

1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche re@dy2web als Dienstleister im Sinne der vorstehenden Präambel dieser AGB gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden „Kunde“) erbringt.
Soweit im Folgenden von Verbrauchern die Rede ist, wird auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 (BGBl 1979/140 in der geltenden Fassung) abgestellt. Das Vertragsverhältnis zwischen re@dy2web und dem Kunden ist ausschließlich durch folgende Vertragsbestandteile mit in der nachangeführten Reihenfolge absteigender Priorität bestimmt, nämlich

  • dem von re@dy2web angenommenen schriftlichen Antrag des Kunden bzw. dem mit dem Kunden geschlossenen schriftlichen Vertrag,
  • den jeweils aktuell gĂĽltigen Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen (Tarife und LB) von re@dy2web,
  • diese AGB von re@dy2web in ihrer jeweils gĂĽltigen Fassung, und
  • den jeweils geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – fĂĽr Netzdienste insbesondere auch die
    Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) in der jeweils geltenden Fassung.

Angaben in Katalogen, Prospekten etc. von re@dy2web sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese im Antrag oder in der Auftrags- bzw. in der Anschlussbestätigung von re@dy2web entweder ausdrücklich angeführt sind oder dort auf diese ausdrücklich Bezug genommen wird.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitarbeiter von re@dy2web oder Dritte, deren sich re@dy2web bedient, nicht bevollmächtigt sind, für re@dy2web Erklärungen abzugeben oder Zusagen wie etwa von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Im Verkehr mit Verbrauchern erstreckt sich eine Vollmacht, die re@dy2web erteilt hat, auf alle Rechtshandlungen, die derartige Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen. Eine Beschränkung dieser Vollmacht ist dem Verbraucher gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm bewusst war.

1.2) Allfällige Ă„nderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedĂĽrfen – bei sonstiger Unwirksamkeit – der Schriftform, mĂĽndliche Nebenabreden bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, wenn sich re@dy2web diesen ausdrĂĽcklich und schriftlich unterworfen hat. Die Anwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen und verpflichtet re@dy2web selbst dann nicht, wenn re@dy2web nicht widerspricht. Dieser Punkt 1.2) dieses Abschnitts I) dieser AGB gilt nicht fĂĽr Verbrauchergeschäfte.

1.3) Diese AGB von re@dy2web gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, selbst wenn beim künftigen Vertragsabschluss auf diese nicht nochmals Bezug genommen wird.

1.4) Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine, der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Bestimmung.

2) Begründung des Vertragsverhältnisses – Rücktrittsrechte des Kunden gemäß KSchG

2.1) Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und re@dy2web wird erst mit der Annahme des zugegangenen schriftlichen Angebotes / Bestellung des Kunden durch re@dy2web

  • mittels schriftlicher (auch elektronischer) Annahmeerklärung Auftragsbestätigung oder
  • Versendung an die in der Bestellung oder im Auftrag vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift, oder schlieĂźlich
  • tatsächlicher Leistungserbringung (z.B. Freischaltung des Internet – Zuganges oder eines Webspace, Bekanntgabe
  • von User – Login und Password etc., bzw. Herstellung des Anschlusses in den Räumen des Kunden durch re@dy2web oder von ihr beauftragte Dritte) begrĂĽndet.

Das Angebot bzw. die Bestellung kann auch auf elektronischem Weg im Internet in dafür vorgesehenen Formularen auf der Website von re@dy2web abgegeben werden. Der Kunde behält bzw. erhält eine Ausfertigung seines Angebots bzw. Antrags.

2.2) In allen Verträgen, in welchen seitens re@dy2web keine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgt ist, sowie im Zweifel gilt für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. als Vertragsbeginn der Monatserste desjenigen Monats, in dem seitens re@dy2web mit der Leistungserbringung begonnen wurde.
Sollte die Begründung des Vertrags erhebliche Aufwendungen seitens re@dy2web erfordern, wird re@dy2web spätestens gleichzeitig mit der Abgabe der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung, jedenfalls aber vor tatsächlicher Leistungserbringung, darauf hinweisen und den Beginn Vertragsverhältnisses ausdrücklich mit dem Verbraucher vereinbaren;
Vorstehende Regel der Fristenberechnung gilt jedoch nicht für die Fristenberechnung des Rücktrittsrechtes nach § 3 KSchG oder § 11 FAGG

2.3) re@dy2web ist berechtigt,

  • die Annahme des Antrages bzw. Angebots von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden in von re@dy2web festzulegender Form (z.B. Kaution, Bankgarantie usw.) oder von einer angemessenen Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen,
  • jederzeit die Angaben des Kunden und dessen KreditwĂĽrdigkeit durch Einholung von AuskĂĽnften bei anerkannten, hierzu befugten Organisationen (Kreditschutzverband etc.) zu ĂĽberprĂĽfen, der Kunde erklärt sein diesbezĂĽgliches Einverständnis,
  • das Anbot des Kunden teilweise oder zur Gänze abzulehnen, insbesondere dann, wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem frĂĽheren oder anderem Vertragsverhältnis zu re@dy2web im RĂĽckstand ist, unrichtige oder un vollständige Angaben gemacht hat, die fĂĽr die Beurteilung seiner KreditwĂĽrdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begrĂĽndete Zweifel an seiner KreditwĂĽrdigkeit bestehen oder der begrĂĽndete Verdacht besteht, dass der Kunde den Anschluss missbraucht hat oder missbrauchen wird,
  • vor der Herstellung des Anschlusses schriftlich die Annahme des Antrages abzulehnen bzw. vom Vertrag zurĂĽck-
    zutreten, wenn ein Anschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen GrĂĽnden (z.B. fehlende Zustimmung des ĂĽber die Anschlussliegenschaft VerfĂĽgungsberechtigten) nicht hergestellt werden kann.

2.4) Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß § 3 KSchG
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und hat er seine auf Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung weder in den von re@dy2web für deren geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumlichkeiten noch bei einem von re@dy2web hier für auf einer Messe oder einem Markt benützten (Informations-) Stand abgegeben, so kann er gemäß § 3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Diesen Rücktritt kann der Verbraucher bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen vierzehn Tagen erklären, wobei die 14-tägige Rücktrittsfrist mit der Ausfolgung des schriftlichen Vertrages an den Kunden, frühestens mit Zustandekommen des Vertrags oder bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt, zu laufen beginnt. Die Rücktrittserklärung muss innerhalb der vorgenannten 14-tägigen Rücktrittsfrist an re@dy2web abgesandt sein (Datum Poststempel).
Vorstehendes Rücktrittsrecht gem. § 3 KSchG hat der Verbraucher jedoch nicht, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat, wenn vor dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen zwischen den Vertragspartnern stattgefunden haben, wenn der Vertrag dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegt, oder wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung in körperlicher Abwesenheit von re@dy2web abgegeben hat, es sei denn, re@dy2web hätte ihn dazu gedrängt

2.5) Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß § 11 FAGG
Von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post, Fax, Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) kann der Verbraucher binnen vierzehn Tagen zurücktreten. Diese Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher oder eines vom Verbraucher benannten, nicht als Beförderer tätigen Dritten, wobei die Frist bei getrennter Lieferung von Waren aus einer einheitlichen Bestellung oder Lieferung von Waren in Teilsendungen für alle Waren erst mit Eingang der zuletzt gelieferten Ware / letzten Teilsendung, und bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitpunkt mit Eingang der zuerst gelieferten Ware zu laufen beginnt, und bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten mit dem Tag des Vertragsschlusses gemäß vorstehendem Pkt. 2.1) dieser AGB. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der vorgenannten 14-tägigen Frist an re@dy2web abgesandt ist (Datum Poststempel). Der Verbraucher kann hierfür das beigefügte Musterformular verwenden, die Verwendung desselben ist jedoch nicht vorgeschrieben. Der Verbraucher kann das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird re@dy2web dem Verbraucher unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Wenn der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausübt, wird re@dy2web alle Zahlungen, die re@dy2web vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von re@dy2web angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Rücktrittserklärung bei re@dy2web eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet re@dy2web dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. re@dy2web kann die Rückzahlung verweigern, bis re@dy2web die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Rücktrittserklärung an re@dy2web zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der 14-tägigen Frist absenden. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist. Hat der Verbraucher verlangt, dass Dienstleistungen bereits während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher re@dy2web einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Gemäß § 18 FAGG hat der Verbraucher jedoch unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über a) Dienstleistungen, wenn re@dy2web auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; b) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, c) Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach deren Lieferung entfernt wurde.

3) Vertragsänderung

3.1) Änderungen von Vertragsbestandteilen (AGB, Leistungsbeschreibungen) oder Entgelten (Preise und Tarife) können von re@dy2web vorgenommen werden und sind diese auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.

3.2) Die jeweils aktuell verbindliche Fassung der AGB ist auf der Homepage von re@dy2web unter www.ready2web.net/agb veröffentlicht und dort abrufbar, liegen in den Geschäftsstellen von re@dy2web auf und werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt.

3.3) Verbrauchern gegenüber sind Änderungen der AGB nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind. Sofern eine Änderung den Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderung mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Vertragsbestimmungen, etwa durch Aufdruck auf der periodisch erstellten Rechnung oder in einer anderen verordnungsmäßig zulässigen Form, erfolgen. In diesem Fall wird re@dy2web gleichzeitig darauf hinweisen, dass er berechtigt ist, den Vertrag unabhängig von allfälligen Kündigungsfristen schriftlich und kostenlos zu kündigen. Eine solche Kündigung muss aber spätestens bis zum Inkrafttreten der Änderung bei re@dy2web einlangen. Für alle anderen Fälle wird re@dy2web mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderungen deren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf der periodisch erstellten Rechnung oder in einer anderen verordnungsmäßig zulässigen Form, dem Kunden mitteilen.

3.4) Allfällige Mitteilungen des Kunden, Wünsche und Vertragsänderungen wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, Tarifänderungen, Sperraufträge, Änderungen der Stammdaten und andere Mitteilungen kann der Kunde auf eigene Gefahr re@dy2web schriftlich, elektronisch unter Verwendung seines Kundenkennwortes oder mündlich unter Verwendung seines Kundenkennwortes oder eines anderen dafür vorgesehenen Passwortes frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn zur Kenntnis bringen. Vorher bekanntgegebene Änderungsaufträge werden erst nach Ablauf von 12 Monaten des Erstvertrages wirksam.

Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfanges angepasst, soweit dies nicht im konkreten Anlassfall einer anderen vertraglichen Regelung unterliegt. Eine Vertragsänderung bewirkt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.

4) Mitwirkungspflichten des Kunden – Kabelnetzanschluss

4.1) Der Kunde erklärt, im Hinblick auf die Herstellung des Anschlusses über die Anschlussliegenschaft verfügungsberechtigt zu sein, und weiter, dass ihm allfällig alle zur Anschlussherstellung privatrechtlich notwendigen Zustimmungs- Erklärungen Dritter (Eigentümer, Miteigentümer, Bestandgeber bei Miete / Pacht etc.) vorliegen. Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige notwendige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von re@dy2web beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen. re@dy2web übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der kundenseitig installierten Telekommunikations- Einrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate sowie PCs und Modems, Funkeinrichtungen, etc.

4.2) Der Teilnehmeranschluss des Kunden zum Kabelnetz von re@dy2web wird von dieser oder einem von dieser beauftragten Fachunternehmen zu den Bedingungen gemäß dem Angebot / Bestellungsformular und des Tarifblattes bis zum Anschluss- bzw. Auskoppelpunkt hergestellt. Wenn und soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, legt re@dy2web den Anschluss- bzw. Auskoppelpunkt für den Teilnehmer verbindlich fest und ist dieser für die Dienstleistung

  • „BasisTV“ bei AnschlĂĽssen ohne Verteil– oder Verstärkereinrichtungen mit der ersten Anschlusssteckdose bzw. bei AnschlĂĽssen mit Verteil– oder Verstärkereinrichtungen mit dem Eingang in die Verteil- oder Verstärkereinrichtung, und
  • Netzdienste jeweils mit dem Ausgang des Empfangsgerätes (z.B. Modem) definiert.

4.3) Der Teilnehmeranschluss ist an die Anschlussadresse gebunden und verbleibt ebenso im Eigentum von re@dy2web wie das bei Netzdiensten von re@dy2web gegen Kaution laut Tarif beigestellte Empfangsgerät (z.B. Modem).

4.4) Jegliche Nutzung und Weitergabe des Kabelnetzanschlusses an Dritte bedarf der ausdrĂĽcklichen und – auĂźer gegenĂĽber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung.

4.5) Die hausinterne Installation erfolgt schonend auf Putz, wobei nach Möglichkeit bestehende Schächte und Rohrsysteme benützt werden.

4.6) Gehen die Räumlichkeiten, in denen sich der Anschluss befindet, auf eine andere Person über, so kann diese – vorbehaltlich einer ausdrücklichen oder schlüssigen Zustimmung durch re@dy2web – und sofern der Anschluss nicht abgeschaltet oder entfernt wird und das Anschlussentgelt bezahlt ist, in den bisherigen Anschlussvertrag durch Abgabe einer Eintrittserklärung und gegen Entrichtung des Ummelde-Entgeltes laut Tarifblattes eintreten, ohne dass ein abermaliges Anschlussentgelt entrichtet werden muss.

4.7) Bei Beendigung des Vertrages wird – nach Wahl von re@dy2web – der Teilnehmeranschluss kostenpflichtig abgeschaltet oder entfernt und hat der Kunde dabei unter einem das ihm gegen Kaution lt. Tarif zur VerfĂĽgung gestellte Empfangsgerät (z.B. Modem) inkl. Zubehör an re@dy2web herauszugeben.
Wird das Empfangsgerät (z.B. Modem) und das Zubehör bei Vertragsbeendigung in gebrauchsfähigem Zustand an re@dy2web im funktionstüchtigem Zustand zurückgegeben, so wird die tatsächlich bezahlte Kaution in voller Höhe dem Kunden zurückerstattet.

4.8) Für den Fall der Abschaltung des Kabelnetzanschlusses in Sinne der vorstehenden Punkte 4.6) und 4.7) dieses Punktes 4) dieses Abschnittes I) dieser AGB räumt der Kunde re@dy2web die Möglichkeit der Anbringung einer Sperrdose und in der Folge das Recht einer stichprobenweisen Überprüfung derselben ein.

4.9) Eine Kostenbelastung des Kunden für die Abschaltung oder Entfernung des Teilnehmeranschlusses und Rücknahme des Empfangsgerätes (Modems) lt. Tarif entfällt nur, wenn die Beendigung des Vertrages aus Gründen erfolgt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

4.10) Der Kunde hat re@dy2web insbesondere Ă„nderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse oder seiner Bankverbindung unverzĂĽglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Ă„nderungsmeldung nicht, so gelten SchriftstĂĽcke dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse zugestellt worden sind.

5) Betrieb und Wartung, Störungen der Anlage

5.1) re@dy2web obliegt der Betrieb und die Wartung der Anlage bis zum Anschlusspunkt, das ist bei der Dienstleistung „BasisTV“ die erste Anschlusssteckdose und bei der Dienstleistung „Netzdienste“ der Ausgang vom Empfangsgerät (z.B. Modem) zum Computer, und hat der Kunde re@dy2web bzw. den von ihr beauftragten Dritten zur Störungsbehebung jederzeit den Zutritt zum Anschluss- bzw. Auskoppelpunkt gemäß vorstehendem Punkt 4) dieses Abschnitts I.) dieser AGB zu ermöglichen.

5.2) re@dy2web behebt alle Störungen der Kabelnetzanlage in der normalen Arbeitszeit. re@dy2web übernimmt jedoch keine Verantwortung und Haftung für Störungen, die durch nicht von re@dy2web verursachte Netzausfälle, Überreichweiten, Interferenzen oder sonstige nicht durch re@dy2web beeinflussbare Ursachen hervorgerufen werden. re@dy2web haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme von leicht fahrlässig verursachten Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.

5.3) Die Kosten für Betrieb und Wartung der Anlagen sind durch das Tarifentgelt abgegolten. Der Kunde hat jedoch die Kosten für eine Störungsbehebung bzw. Inanspruchnahme von re@dy2web gesondert zu bezahlen, wenn die Störung

  • vom Kunden selbst oder von dem Kunden zuzurechnenden Dritten verursacht worden (z.B.: Beschädigung der Kabel[fernseh-] -anlage, -leitung oder -einrichtung), oder
  • nicht in der Kabelnetzanlage von re@dy2web selbst (z.B. defektes Empfangsgerät, Hard- oder Softwarefehler, nicht jedoch das Modem) gelegen, oder
  • örtlich nach dem Anschlusspunkt gelegenen Bereich des Kunden befindlich ist.

5.4) Störungen berechtigen den Kunden nicht automatisch zur Zahlungseinstellung oder Zahlungsminderung. Sollte die Anlage aus Gründen, welche re@dy2web aus zumindest grob fahrlässigem Verschulden zu vertreten hat, mehr als
14 Tage in Folge ausfallen, so ruht fĂĽr den Kunden das ab dem 15. Tag bis zur Wiederinbetriebnahme aliquot anfallende Monatsentgelt.

6) Eingriffe in die Anlage – Übertragung von Rechten und Pflichten

6.1) Eingriffe in die Kabelanlage (wie z.B. Errichtung, Verlegung oder Entfernung von Anschlüssen, Störungsbehebungen, Wartungen) dürfen nur von re@dy2web oder deren Beauftragten vorgenommen werden.
Allfällig im Falle bzw. infolge einer behördlich angeordneten oder nach diesen AGB berechtigten Abschaltung bzw. vorübergehenden Sperre des Kundenanschlusses auftretende Konfigurationsprobleme oder sonstige Schäden an der Kundenanlage stehen einvernehmlich in der alleinigen Haftung des Kunden; eine Haftung von re@dy2web ist dafür ausgeschlossen.

6.2) Ohne die vorherige ausdrĂĽckliche und – auĂźer gegenĂĽber Verbrauchern – schriftliche Zustimmung sind die Kunden von re@dy2web nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu ĂĽbertragen.
re@dy2web ist ermächtigt, ihre Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder
den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen.

6.3) Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrĂĽcklichen und – auĂźer gegenĂĽber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung von re@dy2web. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Ăśberbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen re@dy2web diesbezĂĽglich schad- und klaglos.

7) Vertragsdauer

7.1) Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder über sonstige Dauerschuldverhältnisse sind entweder auf unbestimmte Zeit oder auf jene im angenommenen Auftrag oder in der angenommenen Bestellung angeführten bestimmten Zeit abgeschlossen.
Bei Verträgen auf bestimmte Zeit verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung (Übermittlung durch E-Mail ist ausreichend) unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende aufgekündigt worden ist. re@dy2web wird Verbraucher ausdrücklich und rechtzeitig auf ihr Kündigungsrecht und die allenfalls eintretenden Rechtsfolgen bei Nichtausübung (Vertragsverlängerung) hinweisen.
Verträge auf unbestimmte Zeit unter Abgabe eines Kündigungsverzichts oder auf bestimmte Zeit von mehr als einjähriger Dauer kann ein Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, danach jeweils zum Monatsletzten schriftlich (Übermittlung durch E-Mail ist ausreichend) kündigen.

7.2) Insoweit hinsichtlich eines Kündigungsverzichts oder einer Mindestvertragsdauer keine Vereinbarung getroffen ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten schriftlich (Übermittlung durch E-Mail ist ausreichend) kündbar.

7.3) Erfordert die Erfüllung eines Vertrages oder von Verträgen mit einer Gruppe von bereits bestimmten einzelnen Verbrauchern erhebliche Aufwendungen von re@dy2web, so können den Umständen angemessene, von den Abs. 1 und 2 abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen vereinbart werden, sofern re@dy2web dies dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekanntgegeben hat und dieser den abweichenden Terminen und Fristen zustimmt. Klargestellt wird, dass diesbezüglich kein Kontrahierungszwang besteht.

7.4) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine durch den Kunden ist wesentliche Bedingung fĂĽr die Erbringung der Leistungen durch re@dy2web.
Bei Zahlungsverzug des Kunden mit der Zahlung eines Entgeltes oder Entgeltteiles fĂĽr auch nur eine der vereinbarten Leistungen ist re@dy2web unbeschadet der Pflicht des Kunden zur Entrichtung des Entgeltes bis zum nächstmöglichen KĂĽndigungstermin daher – nach erfolgloser Mahnung, auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen und gleichzeitiger Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung – nach freiem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder – bei Verbrauchergeschäften nur bei Vorliegen eines weiteren wichtigen Grundes, der die FortfĂĽhrung des Vertragsverhältnisses fĂĽr re@dy2web unzumutbar macht – zur Auflösung aller zu dem im Zahlungsverzug befindlichen Kunden bestehenden Dauerschuldverhältnisse mit sofortiger Wirkung berechtigt.

7.5) Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins aus wichtigen Gründen schriftlich aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere als vereinbart, wenn

  • die Kabelnetzanlage durch höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter (z.B. Behörden, HauseigentĂĽmer usw.), die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewendet werden können, ganz oder teilweise stillgelegt wird oder entfernt werden muss, oder
  • re@dy2web der weitere Betrieb des Kabelnetzes bzw. der Kabelnetzanlage oder eines Teiles derselben unter
    Bedachtnahme auf die Versorgungsanliegen wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, oder
  • die Anlage aus GrĂĽnden, die nicht beim Kunden liegen, mehr als 14 Tage in Folge ausfällt.

7.6) Weiter ist re@dy2web aus nachstehenden, ausdrĂĽcklich als wichtig und schwerwiegend vereinbarten GrĂĽnden berechtigt, als zunächst gelinderes Mittel dem Kunden eine Unterbrechung der von ihm bezogenen Dienstleistungen anzudrohen, sowie im Wiederholungs- oder Beharrungsfall ĂĽber mehr als 3 Wochen sodann den Kunden ohne weitere Verständigung – und nach freiem Ermessen von re@dy2web – hinsichtlich aller oder einzelner von ihm bezogener Dienstleistungen abzuschalten und die fristlose Vertragsauflösung aller zwischen ihr und dem Kunden bestehenden Dauerschuldverhältnisse mit sofortiger Wirkung zu erklären, wenn

  • der Kunde oder der ĂĽber die Anschlussliegenschaft VerfĂĽgungsberechtigte Störungsbehebungen oder Wartungen durch re@dy2web oder deren Beauftragte nicht zulässt,
  • der Kunde Eingriffe in die Anlage vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt,
  • der Kunde oder ihm zuzuordnende Dritte die Anlage missbräuchlich verwendet oder wiederholt Störungen verursacht oder Einzelplatzzugänge mehrfach nutzt oder nutzen lässt,
  • vom Kunden ein auĂźergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt oder ein Liquidationsverfahren oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird  oder wenn zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden gerichtlich anhängig sind,
  • das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Dritter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses fĂĽr re@dy2web unzumutbar macht, was insbesondere dann als verwirklicht vereinbart gilt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß den nachstehenden Regeln des Abschnitts III) Punkt 3) dieser AGB verletzt, oder der Kunde trotz Aufforderung von re@dy2web störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzĂĽglich vom Anschluss entfernt, es bei Netzdiensten zu einer Ăśberschreitung des mit dem Kunden vereinbarten Datentransfervolumens oder zu ungewöhnlich hohen, die Limits des „Fair-use“ im Sinne des Punktes 9.3) dieses Abschnitts I) dieser AGB ĂĽbersteigenden Datentransfers kommt.

7.7) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, re@dy2web zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet und re@dy2web bei Netzdiensten daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt ist.
Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher einzig und ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden und kann der Kunde aus der Löschung re@dy2web gegenüber keinerlei Ansprüche ableiten.

7.8) In allen Fällen der KĂĽndigung gemäß diesem Punkt 7) dieses Abschnitts I) dieser AGB hat re@dy2web dem Kunden ausschlieĂźlich etwaige von diesem vorausbezahlte Monatsentgelte – nicht jedoch Teile der AnschlussgebĂĽhr – aliquot nach dem KĂĽndigungstermin zurĂĽckzuvergĂĽten.
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung aus Gründen, welche der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, lassen den Anspruch von re@dy2web auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

7.9) Mit dem Tod eines Kunden endet der Vertrag, ausgenommen eine erbberechtigte Person erklärt sich binnen zwei Wochen nach Bekanntwerden des Todesfalles in das Vertragsverhältnis eintreten zu wollen. Für Entgelte, die ab dem Todeszeitpunkt bis zur Kenntnis des Ablebens durch re@dy2web angefallen sind, haften, soweit gesetzlich zulässig, unbeschadet anderer Bestimmungen, der Nachlass und – nach vollzogener Einantwortung – die Erben.

8) AuĂźerordentliches KĂĽndigungsrecht des Kunden

8.1) Bei einem Totalausfall der Kabelnetzanlage über zumindest durchgehend 14 Tage in Folge aus Gründen, welche im Bereich von re@dy2web liegen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit re@dy2web durch einseitige schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
8.2) Bei Netzdiensten ist der Kunde weiter berechtigt, den Vertrag mit re@dy2web durch schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn von re@dy2web trotz nachgewiesener schriftlicher Aufforderung durch den Kunden ab deren Zugang über einen Zeitraum von zumindest durchgehend 14 Tage in Folge der, in der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthaltene Leistungsumfang in wesentlichen Punkten nicht eingehalten wird.

9) Preise und Zahlung, Streitbeilegung

9.1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise des jeweils zum Vertragsabschluss gĂĽltigen Tarifblatts. Die Preisangaben sind jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenĂĽber Unternehmern wird die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen. In den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten fĂĽr die Nutzung von Diensten in Rechnung gestellt werden und die Kosten der Nutzung von Ăśbertragungseinrichtungen Dritter (z.B. Kosten fĂĽr Lizenzen oder Telefonanbindungen).

9.2) re@dy2web behält sich bei einer Änderung der für ihre Kalkulation relevanten Kosten, insbesondere Gebühren, Abgaben oder Steuern, eine Änderung des Entgelts vor, wobei eine derartige Änderung des Entgeltes eine Vertragsänderung im Sinne des vorstehenden Punktes 3) dieses Abschnittes I) dieser AGB mit den dort näher ausgeführten Rechtsfolgen ist.
Die tariflichen Preise sind auf Basis des von der Statistik Austria (zuvor Statistisches Zentralamt Wien) verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) wertgesichert und ist re@dy2web berechtigt, ihre Tarife entsprechend der von der Statistik Austria (vormals Statistisches Zentralamt) verlautbarten Verbraucherpreisindices (VPI 2000 = 100, Basis Beginn 01.01.2001) wie folgt anzupassen: Als Maß zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diese AGB dient der VPI 2000 per 01.01.2001 mit der Indexzahl 100. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Tarifpreise als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat.
Weiter ist re@dy2web bei Ă„nderungen des Leistungsangebotes sowie bei NeueinfĂĽhrung oder Ă„nderung von gesetzlichen oder allgemein verbindlichen Kostenfaktoren berechtigt, ihre Tarife anzupassen.
Tarifänderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail auf die vom Kunden bei Eröffnung seines Accounts (Bekanntgabe der Zugangsdaten) bei re@dy2web bekannt gegebene Mail-Box mitgeteilt und erlangen mit dem auf die Mitteilung nächstfolgenden Monatsersten Gültigkeit.
Für Verbraucher gilt bezüglich Änderungen des Entgeltes zusätzlich: Sollten sich die zugrunde liegenden Kosten durch Umstände, die durch re@dy2web nicht beeinflussbar sind, verändern, erhöht bzw. senkt sich das Entgelt entsprechend; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind.

9.3) Bei ungewöhnlich hohen, die Limits des „Fair-use“ ĂĽbersteigenden Datentransfers eines Kunden gilt folgendes: „Fair-use“ ist die Nutzung der Netzdienste in der Art, dass andere Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Eine dem „Fair-use“ widersprechende Nutzung der Netzdienste liegt jedenfalls dann vor, wenn das durchschnittliche Datentransfervolumen ĂĽber einen Beobachtungszeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Monaten zumindest zweimal den mit dem Kunden in der Leistungsbeschreibung vereinbarten „Fair-use“ – Richtwert ĂĽbersteigt.

In solchen Fällen wird re@dy2web den Kunden aus sein Verhalten hinweisen und ihn auffordern, die Nutzung der Netzdienste wieder dem „Fair-use“ – Richtwert anzupassen. Sollte der Kunde weiterhin ein Datentransfervolumen aufweisen, das den „Fair-use“ – Richtwert ĂĽbersteigt, steht re@dy2web ein auĂźerordentliches KĂĽndigungsrecht zu. Auf dieses KĂĽndigungsrecht wird re@dy2web den Kunden in der Aufforderung hinweisen.
In allen Fällen der Überschreitung von vereinbarten Datentransfervolumina bei limitierten Zugängen durch den Kunden ist re@dy2web berechtigt, das, das vereinbarte Datentransferlimit übersteigende Transfervolumen gesondert entsprechend dem Tarif für Verträge mit limitierten Datentransfervolumina in Rechnung zu stellen und ist der Kunde verpflichtet und schuldig, den so in Rechnung gestellten Limit überschreitenden „Datenmehrtransfer“ zu bezahlen.

9.4) Die Verrechnungstermine ergeben sich aus dem Antrag bzw. der Bestellung. Im Zweifel sind einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im Vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein zu verrechnen.

9.5) Die Verrechnung von Diensten erfolgt zeitanteilig ab dem Tag der Herstellung des Anschlusses bzw. der erstmaligen Erbringung des jeweiligen Dienstes.

9.6) Liegen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Installation der Hard- und Software für die Nutzung eines bestellten Dienstes nicht vor, so ist re@dy2web berechtigt, dem Kunden den zusätzlichen Aufwand für weitere Montagetermine gesondert in Rechnung zu stellen.

9.7) Alle Entgelte sind prompt bei Rechnungserhalt ohne AbzĂĽge fällig und – soweit nichts anderes ausdrĂĽcklich vereinbart ist – mittels Zahlung im Lastschriftverkehr oder im Einzugsermächtigungsverfahren zu entrichten. In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden und bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse werden die Zahlungen nach Wahl von re@dy2web gewidmet.

9.8) Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist re@dy2web berechtigt, dem Kunden zusätzlich zu den entstandenen Bankspesen einen Bearbeitungsaufwand, dessen Höhe dem jeweils geltenden Tarifblatt zu entnehmen ist, in Rechnung zu stellen. Der Kunde erhält dieses Falls einen Zahlschein  über den Rechnungsbetrag und den angefallenen Spesen, der prompt zur Zahlung fällig ist. Darüber hinaus ist re@dy2web berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden die angefallenen notwendigen und zweckdienlichen administrativen Mahnspesen in der im aktuell gültigen Tarif angegebenen Höhe in Rechnung zu stellen.

9.9) Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe ab dem Tag des Verzuges sowie die tatsächlich angefallenen zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen (wobei sich re@dy2web zur zweckdienlichen Verfolgung auch Dritter bedienen kann) sowie Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen.
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es re@dy2web nach der ersten Mahnstufe freisteht, die Forderungsverfolgung einem Inkassoinstitut oder einem Rechtsanwalt zu ĂĽbergeben.

9.10) Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenĂĽber re@dy2web und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von re@dy2web nicht anerkannter, Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Für Verbrauchergeschäfte gilt hinsichtlich Aufrechnung und Einbehalten folgendes:
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber re@dy2web ist nur möglich, sofern entweder re@dy2web zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder wenn die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder von re@dy2web anerkannt worden ist. re@dy2web ist in allen Fällen berechtigt, mit ihren gegenüber dem Kunden fälligen Forderungen gegen eine vom Kunden allfällig erlegte Kaution oder Vorauszahlung aufzurechnen.

9.11) Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte, sind ausgeschlossen.
Die Bestimmung dieses Punktes 9.11) dieses Abschnitts I) dieser AGB gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

9.12) Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen der re@dy2web hat der Kunde binnen drei Monaten nach Rechnungszugang bei re@dy2web schriftlich geltend zu machen und gilt die Unterlassung von Einwendungen binnen der vorgenannten Frist, unbeschadet der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, als Anerkennung der Rechnung.
Sollten sich nach einer PrĂĽfung durch re@dy2web die Einwendungen des Kunden aus Sicht von re@dy2web als unberechtigt erweisen, so hat der Kunde binnen einem Jahr ab Zugang der Stellungnahme von re@dy2web, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen – und damit einhergehendem Anerkenntnis der Rechnung – die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer StraĂźe 77-79, www.rtr.at, einzuleiten. re@dy2web verpflichtet sich, in den Rechnungen bzw. in der Stellungnahme zu fristgerecht gegen Rechnungen erhobenen Einwendungen den Kunden auf diese Fristen und die daran geknĂĽpften Rechtsfolgen jeweils gesondert hinzuweisen. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden auch sonstige Streit- oder Beschwerdefälle ĂĽber Verpflichtungen aus dem Vertrag mit re@dy2web (insbesondere betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) binnen einem Jahr ab Einbringung der Beschwerde bei re@dy2web der Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer StraĂźe 77-79, www.rtr.at vorlegen (§ 122 TKG 2003, § 19 AStG).
re@dy2web ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

9.13) Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom- Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Unabhängig davon ist re@dy2web berechtigt, einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig zu stellen. Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gefunden wird, können die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden.

9.14) Falls ein Abrechnungsfehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht mehr ermitteln lässt, so hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der drei letztvorangegangenen Rechnungsbeträge – falls die Geschäftsbeziehung noch keine drei Monate gedauert hat, dem letztvorangegangenen Rechnungsbetrag – entspricht.

10) Sicherheitsleistung, vorĂĽbergehende Sperre

10.1) Auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses ist re@dy2web berechtigt, die Erbringung von Leistungen von einer vom Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung oder angemessenen Vorauszahlung, in jeweils von re@dy2web festzulegender Höhe, abhängig zu machen, wenn

  • der Kunde mit der Zahlung von bereits fälligen Entgelten mehr als 14 Tage in Verzug ist, oder
  • das laufende, noch nicht zur Zahlung fällige Entgelt das Doppelte des durchschnittlichen Monatsentgelts der letzten 3 Monate ĂĽbersteigt.

10.2) Unbeschadet weitergehender Rechte gemäß Gesetz oder dieser AGB ist re@dy2web im eigenen Interesse und im Interesse des Kunden berechtigt, die Versorgung des Kunden mit allen von re@dy2web angebotenen Diensten nach vorheriger Verständigung des Kunden teilweise oder ganz zu verweigern, falls

  • der Kunde trotz vorangegangener einmaliger Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Unterbrechung oder Abschaltung der Dienste mit der Zahlung des Entgelts unverändert im Verzug ist,
  • vom Kunden die eingeforderte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäß vorstehendem Punkt 10.1) dieses Abschnitts I) dieser AGB nicht innerhalb der von re@dy2web angemessen gesetzten Frist erbracht wird.

10.3) Sind die Gründe für die Sperre weggefallen und hat der Kunde re@dy2web die Kosten der gerechtfertigten Sperre und deren Aufhebung ersetzt, so ist die Sperre ehestmöglich aufzuheben.

10.4) Die gerechtfertigte Sperre entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte.

10.5) Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Sperre ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen jedoch Personenschäden.

11) Gewährleistung

11.1) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, in allen anderen Fällen zwölf Monate.

11.2) Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von re@dy2web entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens binnen 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat.
Dieser Pkt. 11.2) gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

11.3) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von re@dy2web bewirkter oder geschuldeter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil re@dy2web trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von re@dy2web angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden gestelltes Material zurückzuführen sind. re@dy2web haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

11.4) Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

12) Datenschutz

12.1) Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht: re@dy2web und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Kunden werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Besorgung des Kommunikationsdienstes, die DurchfĂĽhrung oder Erleichterung der Ăśbertragung einer Nachricht ĂĽber das Kommunikationsnetz von re@dy2web ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur VerfĂĽgung zu stellen. Routing- und Domaininformationen mĂĽssen dementsprechend weitergegeben werden.

12.2) Information gem. § 96 Abs. 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten: Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003.
Soweit re@dy2web aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere gemäß TKG oder ECG in der jeweils geltenden Fassung, zur Weitergabe verpflichtet ist, wird re@dy2web dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. re@dy2web wird aufgrund § 92 Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenzhaltung des Vertragsverhältnisses.

12.3) Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung: Weiter erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

12.4) Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von Werbung via E-Mail („Mailings“): Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten von re@dy2web sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, von re@dy2web Informationen und Werbungen betreffend Produkte und Services der re@dy2web per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail Adresse ausschließlich bei re@dy2web. re@dy2web wird dem Kunden in jedem Mailing die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. Sofern gesetzlich erforderlich, hat diese Zustimmungserklärung durch ein aktives Tun des Kunden zu erfolgen, aus dem das Einverständnis des Kunden zweifelsfrei hervorgeht.

12.5) Überwachung des Fernmeldeverkehrs: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass re@dy2web gem. § 94 TKG 2003 verpflichtet ist, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass re@dy2web gem. § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen von re@dy2web aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine wie immer gearteten Ansprüche des Kunden aus.
Der Kunde nimmt weiter die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (§ 18 ECG) zur Kenntnis, wonach re@dy2web unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen.
re@dy2web wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at, zu beachten und ihnen zu entsprechen.

Abschnitt II)

Sonderbestimmungen für „BasisTV“

Für die Dienstleistung „BasisTV“ gelten zusätzlich zu den Bestimmungen des Allgemeinen Teiles gemäß Abschnitt I) dieser AGB nachstehende Sonderbestimmungen dieses Abschnitts II) dieser AGB wie folgt:

1) Kabelfernsehanlage

re@dy2web versorgt ihre Kunden mit den Fernseh- und Hörfunkprogrammen ihres jeweiligen Programmpaketes zum ungestörten Empfang und errichtet und betreibt und wartet zu diesem Zweck über ihr Kabelnetz eine Kabelfernsehanlage.

2) Programmpaket „BasisTV“

2.1) Über diese Kabelfernsehanlage werden den Kunden die jeweils von re@dy2web zur Verfügung gestellten Fernseh- und Hörfunkprogramme (Programmpaket) zugeleitet. Es ist die erklärte Geschäftsabsicht von re@dy2web, im Rahmen der vertraglichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, den Kunden ein möglichst umfassendes Angebot zur Verfügung zu stellen; ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung bestimmter Fernsehprogramme besteht ausdrücklich nicht.

2.2) Das jeweilige Programmpaket, das nur als Ganzes bezogen werden kann, ist aus dem jeweils letztgĂĽltigen Tarifblatt ersichtlich.

2.3) Ă„nderungen des Programmpaketes werden gesondert auf der Homepage von re@dy2web (Web-Link:
www.re@dy2web.net) verlautbart und erlangen damit Wirksamkeit.

3) Tarif und Tarifänderungen „BasisTV“

Die Tarife von re@dy2web für deren Dienstleistung „BasisTV“ ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Tarifblatt.

Abschnitt III)

Sonderbestimmungen für „PremiumTV“

1) Leistungsangebot und Entgelte

Das Leistungsangebot und die Entgelte ergeben sich aus den jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Tarifblättern für „PremiumTV“.

2) Haftung

2.1) re@dy2web übernimmt keine Haftung für Produkte oder Dienstleistungen, die der Kunde in einem direkten Vertragsverhältnis bei Dritten unter Verwendung von „PremiumTV“ erwirbt oder in Anspruch nimmt. Diesbezüglich entsteht lediglich ein Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten.

2.2) re@dy2web übernimmt keine Haftung für Schäden des Kunden im Zusammenhang mit Transaktionen oder Leistungen, welche durch Dritte erbracht werden, mit denen der Kunde über „PremiumTV“ in Kontakt tritt.

2.3) re@dy2web ist in keiner Weise verantwortlich für Dritte, mit denen der Kunde über „PremiumTV“ in Kontakt tritt, und für auf Websites unmittelbar oder mittelbar über Links dargebotene Inhalte.

2.4) re@dy2web übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Programmen, Filmen, Special Events und anderen Leistungen, noch für Folgeschäden. re@dy2web schuldet dem Kunden die ehestmögliche Weiterleitung der im Rahmen von „PremiumTV“ angebotenen Dienstleistungen. Im Falle der Nichtweiterleitung oder der verzögerten Weiterleitung der genannten Leistungen wird dem Kunden das geleistete Entgelt gutgeschrieben. Darüber hinaus entstehen dem Kunden keine Ansprüche, sofern die Nichtweiterleitung oder verzögerte Weiterleitung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von re@dy2web beruht. Darüber hinaus entstehen dem Kunden keine Ansprüche, sofern die Nichtweiterleitung oder verzögerte Weiterleitung (ausgenommen Personenschäden) nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von re@dy2web beruht.

2.5) re@dy2web haftet nicht für den Inhalt der im Rahmen der Dienstleistungen von „PremiumTV“ von Kunden oder Dritten übermittelten Daten oder für den Inhalt von Daten Dritter, die durch Dienste von re@dy2web zugänglich sind.

2.6) re@dy2web übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte – trotz Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des TKG und des DSG durch re@dy2web – Zugang zu Daten oder Dateien bekommen, welche der Kunde über das Empfangsgerät (digitaler Kabelreceiver) übermittelt oder empfängt, oder die im Receiver gespeichert sind.

3) Pflichten des Kunden

3.1) Der Kunde verpflichtet sich, Receiver und Smart Card nur für private, nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden. Der Kunde hat ihm zugewiesene PIN-Codes und Passwörter sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten. Falls und sobald der Kunde Grund zur Annahme hat, dass Dritte ohne Zustimmung durch den Kunden in Kenntnis eines PIN-Codes oder eines Passworts gelangt sind, hat der Kunde dies re@dy2web unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde haftet gegenüber re@dy2web für aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultierende Schäden. Die Vergabe und Änderung von PIN-Codes und Passwörtern der Smart Card erfolgt gemäß den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

3.2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Daten, die er zur Entschlüsselung bzw. zum Empfang von aus jugendschutzrechtlichen Gründen verschlüsselten Programmen erhalten hat, vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine Inanspruchnahme der von re@dy2web angebotenen Leistungen durch Personen unter 18 Jahren verhindern, die auf Grund ihrer Inhalte geeignet sind, deren körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung zu gefährden. Der Kunde verpflichtet sich, zu diesem Zweck insbesondere die mittels Empfangsgerät gegebene technische Möglichkeit der Aktivierung einer „Kindersicherung“ sowie des Passwortschutzes einzusetzen.

3.3) Eine Verletzung der vorstehenden Bestimmungen berechtigt re@dy2web zur sofortigen Beendigung des Vertrags.

4) Vertragsdauer

Verträge gemäß diesen AGB Premium werden in Abänderung von Abschnitt I) Punkt 7) der AGB auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Vertragspartnern jeweils zum Monatsende gekündigt werden; die hierfür notwendige Kündigungserklärung muss bis zum 10. eines Monats bei re@dy2web bzw. beim Kunden einlangen. Für Kündigungen nach dem 10. des Monats gilt der Folgemonat als Vertragsende.

Abschnitt IV)

Sonderbestimmungen fĂĽr Netzdienste

Für die Dienstleistung Netzdienste gelten zusätzlich zu den Bestimmungen des Allgemeinen Teiles gemäß Abschnitt I) dieser AGB die nachstehenden Sonderbestimmungen:

1) Datenschutz

Zusätzlich zu den im Abschnitt I) Punkt 12) getroffenen Regelungen gilt bei Netzdiensten hinsichtlich des Datenschutzes als vereinbart:

1.1) Verkehrsdaten: re@dy2web wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles gem. § 99  TKG 2003 nur in den dort geregelten Fällen für Zwecke der Verrechnung von Endkunden- und Vorleistungsentgelten speichern und löschen, sobald der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb einer Frist von drei Monaten die Entgelte nicht schriftlich beeinsprucht wurden. re@dy2web wird die Daten nur dann nicht löschen, sofern und solange einer der Fälle des § 99 Abs 2 Z 1 bis 3 TKG 2003 vorliegt. Im Streitfall wird re@dy2web diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird re@dy2web die Daten nicht löschen. Ansonsten wird re@dy2web Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.
Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung wird re@dy2web außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

1.2) Inhaltsdaten: Inhaltsdaten werden von re@dy2web nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird re@dy2web die gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstmerkmal, wird re@dy2web die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass re@dy2web weder verpflichtet noch berechtigt ist, fĂĽr den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten.
Ruft der Kunde solche Daten innerhalb eines Monats nicht ab, so kann re@dy2web keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen.
Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.

2) Datensicherheit

2.1) re@dy2web wird alle technisch und wirtschaftlich möglichen sowie zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei re@dy2web gespeicherten Daten zu schützen.
Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei re@dy2web gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet re@dy2web dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten (außer bei Personenschäden).

3) Haftung von re@dy2web – HaftungsausschlĂĽsse und Beschränkungen – Verpflichtungen des Kunden

3.1) Haftungsausschluss:
Die Haftung von re@dy2web für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenem Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung von re@dy2web für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
AuĂźer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher AnsprĂĽche gegen re@dy2web die unverzĂĽgliche und schriftliche, detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

3.2) Haftungsausschluss hinsichtlich der VerfĂĽgbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von E-Mails:
re@dy2web betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.
Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von re@dy2web kann nicht gewährleistet werden und entzieht sich dem Einflussbereich von re@dy2web.
IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit.
Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).Aus technischen Gründen kann somit  nicht zugesichert werden, dass die angebotenen Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Insbesondere auf Grund von Spam-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. re@dy2web übernimmt hierfür keinerlei Haftung, für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt.
re@dy2web behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von re@dy2web unabhängig sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen.
re@dy2web haftet bei Schäden aus derartigen Ausfällen (wie etwa Datenverluste) nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden.
Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. re@dy2web übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Festgehalten wird, dass dieser Pkt. 3.2) allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.

3.3) Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc.
Weiter haftet re@dy2web nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Dienstanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage von re@dy2web oder über eine Information durch re@dy2web erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Eine Haftung der re@dy2web bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.

3.4) Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden; Pflichten des Kunden:
re@dy2web haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
Schutz des Internetzugangs: Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus
Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Internet-Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von re@dy2web zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche der re@dy2web bleiben unberührt.
Beeinträchtigung Dritter, Spam und Spamschutz, Viren:
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für re@dy2web oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind
dem nach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur
Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und
Einstellungen zum Schutz vor Viren. Entstehen fĂĽr re@dy2web oder fĂĽr Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung
verpflichtet; weiter ist re@dy2web zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter
MaĂźnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). re@dy2web wird sich bemĂĽhen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden und wird den Kunden ĂĽber die getroffene MaĂźnahme und deren Grund unverzĂĽglich informieren.

3.5) Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber re@dy2web die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Der Kunde wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes und des Verbotsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sowie die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. gänzlich untersagt ist. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz, ergeben.
Der Kunde verpflichtet sich, re@dy2web vollständig schad- und klaglos zu halten, falls re@dy2web wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachter Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, wie insbesondere mittels Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).
Wird re@dy2web in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie re@dy2web reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesen Falls – auĂźer im Fall groben Verschuldens von re@dy2web – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

3.6) Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen:
Der Kunde ist verpflichtet, re@dy2web von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um re@dy2web die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt re@dy2web für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

3.7) Besondere Bestimmungen für Firewalls: Bei Firewalls, die von re@dy2web aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht re@dy2web prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. re@dy2web weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von re@dy2web aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. re@dy2web weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von re@dy2web.
Die Haftung von re@dy2web für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen, soweit  sie (außer bei Personenschäden) nicht auf ein grobes Verschulden von re@dy2web zurückzuführen sind.

3.8) Haftungsausschluss bei Verletzungen des Kunden durch Dritte:
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von re@dy2web für andere Kunden der re@dy2web gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet re@dy2web (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn re@dy2web keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat.

3.9) Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Netzdienste selbst sowie jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen.
Insbesondere verboten ist gemäß § 78 Telekommunikationsgesetz 2003
jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt sowie
jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Internet-Teilnehmer.

3.10) Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für re@dy2web oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, wie insbesondere unerbetenes Werben und sogenanntes Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung der Netzwerkdienste zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Verboten ist ferner, wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem ihm eingeräumten Speicherplatz (z.B. mail- oder Webspace) überproportionalen Datentransfer aufweist (Verletzung des „Fair-use“ bzw. der vereinbarten Datentransferlimits).

3.11) Der Kunde nimmt weiter die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I 2003/70, in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003 und der einschlägigen, fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.

3.12) Der Kunde verpflichtet sich – bei sonstigem Schadenersatz – re@dy2web unverzĂĽglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Netzwerkdienste gerichtlich oder auĂźergerichtlich in Anspruch genommen wird.

3.13) Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen dieses Punktes 3) dieses Abschnitts IV) dieser AGB verstoßen, ist re@dy2web berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers zu den Netzdiensten unter gleichzeitiger Verständigung zu unterbrechen.
Bei Gefahr im Verzug ist re@dy2web berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers ohne Vorwarnung oder Verständigung zu unterbrechen.

3.14) Der Kunde ist zum Ersatz allen re@dy2web aus seinem vertragswidrigen Verhalten erwachsenden Schadens und Aufwands, bei letzterem insbesondere zum Ersatz der Kosten der Erkennung und der Verfolgung, verpflichtet.
Der Kunde verpflichtet sich weiter, re@dy2web gegenĂĽber allen AnsprĂĽchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus seiner Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.

3.15) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass re@dy2web keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Eine entsprechende Verpflichtung zum Datentransport ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich re@dy2web anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde.
3.16) Wird re@dy2web sogenanntes Spamming von Kunden anderer Provider bekannt, so kann re@dy2web berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden sogar verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.

4) Nutzung fremder Software

4.1) Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenz-Bestimmungen einzusehen und genauestens einzuhalten.

4.2) Für jegliche, nicht von re@dy2web erstellte oder in Verkehr gebrachte, von wo auch immer abgerufene, woher auch immer herrührende, vom Kunden wie auch immer eingesetzte, Software kann von re@dy2web keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Kunde hat bei sämtlicher von ihm verwendeter Software die vom jeweiligen Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.

4.3) Der Kunde hat re@dy2web vor Ansprüchen wegen Verletzung vorstehender Verpflichtungen dieses Punktes 4) dieses Abschnitts II) dieser AGB zur Gänze schad- und klaglos zu halten.

5) Lieferung und Erstellung von Software

5.1) FĂĽr jeden Softwareerwerb von re@dy2web gelten auch die Bestimmungen des nachstehenden Punktes 7) dieses Abschnitts III) dieser AGB sinngemäß und – soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist – subsidiär die Softwarebestimmungen herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Ă–sterreichs (FEEI) Ausgabe Februar 1998.

5.2) Bei individuell von re@dy2web erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt.
Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei re@dy2web, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Jede Weitergabe der von re@dy2web erstellten Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, bedarf zu deren Zulässigkeit in allen Fällen der schriftlichen Zustimmung von re@dy2web.

5.3) re@dy2web übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software auf den beim Kunden vorhandenen Systemen lauffähig ist und allen Anforderungen des Kunden entspricht, außer dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden, mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet oder kompatibel ist, weiter, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes vorliegt) oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.
Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Insbesondere übernimmt re@dy2web keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit sie nicht auf ein grobes Verschulden von re@dy2web zurückzuführen sind.
Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Abschnitts I) Pkt. 11) dieser AGB.

5.4) Werden von re@dy2web gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten.
Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen.
Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen.
All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen im Sinne des § 918 Abs. 2 ABGB vorliegen.

6) Lieferung von Hardware

6.1) Insoweit nichts anderes vereinbart ist, stehen gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von re@dy2web. Den Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit re@dy2web überlassene Hardware (z.B. Empfangsgerät / Modem samt Zubehör) bleibt im Eigentum von re@dy2web und ist nach Beendigung des Vertrages unverzüglich an re@dy2web zurückzugeben.

6.2) re@dy2web ĂĽbernimmt keine Verantwortung dafĂĽr, dass von ihr gelieferte Hardware mit dem(n) beim Kunden vorhandenen System(en) und dessen (deren) Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet.

6.3) Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Kunden selbst. Auf Wunsch des Teilnehmers wird re@dy2web selbst oder durch Dritte die Installation und/oder Wartung von Hard- und Software zu den im jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen Preisen ĂĽbernehmen.

6.4) Bei Sachlieferung kann sich re@dy2web von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung bei Unternehmergeschäften durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist befreien.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von re@dy2web bewirkter oder geschuldeter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil re@dy2web trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von re@dy2web angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

6.5) Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von re@dy2web zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des re@dy2web nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 30% des vereinbarten Nettojahresgrundentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch re@dy2web bleibt unberührt.

6.6) Die vereinbarten Preise gelten ab Lager von re@dy2web ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine von re@dy2web gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.

7) Nutzung der Netzdienste und Bestimmungen bei allgemeinen Internetdienstleistungen

7.1) re@dy2web stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Anschluss- bzw. Auskoppelpunkt lt. Abschnitt I) Punkt 4) dieser AGB (z.B. Modem) zur VerfĂĽgung.
Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von re@dy2web autorisierte oder zur Verfügung gestellte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet werden.
Von re@dy2web dem Kunden zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen ohne Zustimmung von re@dy2web nicht an eine andere als die im Antrag / der Bestellung angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der Kunde haftet mit der bei Vertragsabschluss zu hinterlegenden Kaution für alle auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem Zubehör bzw. deren Verlust. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.2) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren RFCs („Requests for Comments“) und der Nutzungsbeschränkungen anderer Netzwerkbetreiber („Acceptable Use Policy“).

7.3) re@dy2web haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste von re@dy2web zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von re@dy2web erfolgt.

7.4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

8) Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

8.1) re@dy2web vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für at, co.at und or.at -Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Sofern nicht anders vereinbart ist, fungiert re@dy2web hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages nur als reiner Domain-Vermittler und besteht das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain ausschließlich zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, hat der Kunde die Registrierungsgebühr der jeweiligen Registrierungsstelle direkt zu bezahlen und ist diese in den Beträgen, die re@dy2web dem Kunden verrechnet, nicht enthalten. re@dy2web verrechnet dem Kunden nur das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie ein Verwaltungsentgelt lt. Tarif.

8.2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit re@dy2web aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

8.3) Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle.

8.4) re@dy2web ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und verpflichtet sich der Kunde, re@dy2web diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Abschnitt V)

Sonderbestimmungen fĂĽr Telefonie

1) Entgeltnachweis

1.1) Die Teilnehmerentgelte werden in Form eines Einzelentgeltnachweises dargestellt, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Dem Kunden wird bei Vertragsabschluss die Wahlmöglichkeit eingeräumt, den Einzelentgeltnachweis auf Verlangen entgeltfrei in Papierform oder elektronisch zu erhalten. Der Entgeltnachweis enthält einen Hinweis auf die Möglichkeit der Überprüfung der Entgelte sowie eine aktuelle Kontaktmöglichkeit zu re@dy2web.

1.2) re@dy2web wird den Anforderungen hinsichtlich des Detaillierungsgrades und der Form der Bereitstellung des Entgeltnachweises, wie in der Verordnung der Regulierungsbehörde (EEN – V, abrufbar unter www.rtr.at) gem. § 100 Abs. 2 TKG 2003 festgelegt, nachkommen.

1.3) Bei der Erstellung eines Entgeltnachweises werden nur jene Daten verarbeitet, die dafür unbedingt erforderlich sind. Die passiven Teilnehmernummern oder sonstigen Angaben zur Identifizierung eines Empfängers einer Nachricht werden im Einzelentgeltnachweis nur in verkürzter Form ausgewiesen, es sei denn, die Tarifierung einer Verbindung lässt sich nur aus der unverkürzten Teilnehmernummer ableiten oder der Kunde hat schriftlich erklärt, dass er alle bestehenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat und künftige Mitbenutzer informieren wird. Allfällige weitere arbeitsrechtliche Beschränkungen bleiben unberührt. Anrufe oder sonstige Verbindungen, für die keine Entgeltpflicht entsteht, sowie Anrufe bei oder Verbindungen mit Notrufdiensten müssen nicht ausgewiesen werden.

1.4) Für das Löschen der Daten eines Entgeltnachweises gelten dieselben Fristen wie für das Löschen von Verkehrsdaten.

2) AnzeigeunterdrĂĽckung

2.1) Der Kunde ist außer bei Notrufen berechtigt, die Anzeige seiner Telefonnummer für jeden Anruf einzeln, selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Dem Kunden steht diese Möglichkeit anschlussbezogen zur Verfügung.

2.2) Wird die Rufnummer bereits vor der Herstellung der Verbindung angezeigt, ist der angerufene Kunde berechtigt, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige unterdrückt wurde, selbständig und entgeltfrei abzuweisen.

3) Teilnehmerverzeichnis

Sofern der Kunde dies in seiner Anmeldung nicht ausgeschlossen hat, erscheinen seine Stammdaten gem § 69 Abs 3 TKG 2003 in einem von re@dy2web oder von einem Dritten veröffentlichten allgemein zugänglichen Teilnehmerverzeichnis. Auf Wunsch des Kunden, sind die ihn betreffenden Daten in dem allgemein zugänglichen Teilnehmerverzeichnis zu überprüfen, zu korrigieren und wieder zu löschen.

4) Notrufnummer

Die europäische Notrufnummer 112 ist entgeltfrei erreichbar. Eine Unterbrechung des Zugangs zu Notrufen wird re@dy2web nicht veranlassen.

5) Sperre

re@dy2web ist berechtigt, die Erbringung von Telefonie-Dienstleistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn die Höhe der laufenden Verbindungsentgelte das Kreditlimit des Kunden (orientiert sich an den durchschnittlichen Verbindungsentgelten) übersteigt bzw. wenn der begründete Verdacht besteht, dass Kommunikationsdienste missbräuchlich verwendet werden.

Abschnitt VI)

Schlussbestimmungen

1.1) Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in 3180 Lilienfeld zuständig, bei Verbrauchergeschäften jedoch nur, sofern in 1010 Wien entweder der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

1.2) Anzuwenden ist ausschließlich Österreichisches Recht. Die Anwendungen der Bestimmungen des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen sowie das UN – Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.